In größeren Verfahren werden Verbände und Öffentlichkeit im Regelfall erst dann beteiligt, wenn alle Pläne fertig und Spielräume für Veränderung (z. B. der Linienführung) bei Vorhabenträgern kaum noch möglich oder gewünscht sind. Also blieb vor allem den Umwelt- und Naturschutzverbänden bisher nur das Mittel der Verbandsklage, um Rechtsverstöße zu klären, damit Planung unter Umständen angepasst oder adäquater Ausgleich für Eingriffe festgesetzt wird.
Aktuell wird politisch eine Beschneidung der Verbandsklagerechte angestrebt, die u. U. zum Zeitpunkt des Workshops bereits verabschiedet sein könnte. Potentielle Rechtsverstöße von Vorhabenträgern grundsätzlich auch rechtlich klären zu lassen, sollte jedoch im gesellschaftlichen Interesse sein und ein wichtiges Korrektiv in Planungsverfahren bleiben. So sieht es auch die völkerrechtlich auch Deutschland bindende Aarhus-Konvention vor, die den Zugang zu Informationen und Gerichten sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit garantiert.
• Kurze Einführung in den Sachstand • Vorstellung von Beispielen (Fehmarnbeltquerung, Elbvertiefung, A 26 Ost) • Sammlung von Ideen zur Planungsbeschleunigung • Sammlung von Vorschlägen für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsbeteiligung
Wetter beobachten – aber richtig – kurze Einführung in die professionelle Wetterbeobachtung vom Profi! Wetter LIVE – Wir beobachten das echte Hamburger Wetter (draußen!) Fragen zur eigenen Wetterstation werden beantwortet. Die Teilnehmer lernen, wo die Daten für die „Klimaerwärmung“ herkommen, wie man besser nicht misst und können eine eigene Wetterstation aufbauen.