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Thursday September 24, 2026 17:00 - 18:30 CEST
In größeren Verfahren werden Verbände und Öffentlichkeit im Regelfall erst dann beteiligt, wenn alle Pläne fertig und Spielräume für Veränderung (z. B. der Linienführung) bei Vorhabenträgern kaum noch möglich oder gewünscht sind. Also blieb vor allem den Umwelt- und Naturschutzverbänden bisher nur das Mittel der Verbandsklage, um Rechtsverstöße zu klären, damit Planung unter Umständen angepasst oder adäquater Ausgleich für Eingriffe festgesetzt wird.

Aktuell wird politisch eine Beschneidung der Verbandsklagerechte angestrebt, die u. U. zum Zeitpunkt des Workshops bereits verabschiedet sein könnte. Potentielle Rechtsverstöße von Vorhabenträgern grundsätzlich auch rechtlich klären zu lassen, sollte jedoch im gesellschaftlichen Interesse sein und ein wichtiges Korrektiv in Planungsverfahren bleiben. So sieht es auch die völkerrechtlich auch Deutschland bindende Aarhus-Konvention vor, die den Zugang zu Informationen und Gerichten sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit garantiert.

• Kurze Einführung in den Sachstand
• Vorstellung von Beispielen (Fehmarnbeltquerung, Elbvertiefung, A 26 Ost)
• Sammlung von Ideen zur Planungsbeschleunigung
• Sammlung von Vorschlägen für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsbeteiligung
Vortragende
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Malte Siegert

Vorsitzender, NABU Hamburg

Thursday September 24, 2026 17:00 - 18:30 CEST
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